Hilfe für PETA geschädigte
Kürzlich wurde bekannt, dass die Tierschutzorganisation PETA einen Angler anzeigte, der gefangene Fische wieder lebend zurückgesetzt hatte.
Er machte das nur mit Fischen, die nicht für die menschliche Ernährung geeignet waren. Dieses "Catch & Release" brachte PETA auf die Palme.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Ermittlungsverfahren, und ein Richter ordnete sogar ein Hausdurchsuchung beim Angler an - ganz wie in der Terrorszene.
Der zur Verteidigung in Abstimmung mit dem Deutschen Anglerverband (DAV) herbei gerufene Anwalt Prof. Dr. Göhring erreichte durch sachliche Klarstellungen, dass der Staatsanwalt sein Verfahren einstellte, weil danach nicht mehr "genügend Anlass zur Erhebung einer Klage" verblieb. Es kam gar nicht erst zu einer Verhandlung. Der Angler wurde mit keinerlei Auflagen aus dem Verfahren entlassen.
Wer ähnliche Probleme mir fanatischen Tierschützern und staatsanwaltlichen Verfahren hat, kann sich jederzeit an den Verteidiger Prof. Dr. sc. jur. Göhring wenden.